Elektroaltgeraeteentsorgung
Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dafür sind Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwendet werden. Bei falscher Entsorgung können diese aber auch schädlich für die Umwelt sein.
Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
WEEE
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.
Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.
Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAG nicht sachgerecht, das heißt zum Beispiel über den Hausmüll entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten EAG aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAG sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden. Die übergeordneten Ziele des ElektroG sind insofern:
Vermeidung von Abfällen aus EAG und Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung;
umweltgerechte Entsorgung von EAG;
Kreislaufführung von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Basis der Verantwortung der Hersteller (Produktverantwortung) und damit Steigerung der Ressourceneffizienz.
Um diese Ziele erreichen zu können, legt in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE) konkrete Pflichten für alle relevanten Akteure (Hersteller, Handel, Kommunen, Besitzer, Entsorger) fest. Durch Abfallvermeidung, zumutbare Prüfungen zu Möglichkeiten einer Vorbereitung zur Wiederverwendung ganzer Geräte oder einzelner Bauteile sowie Anforderungen an die weitergehende Verwertung von Abfällen soll ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Verringerung der Schadstoffemissionen erzielt werden.